Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Er haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein Geschäftsbesorgungsauftrag (§675 BGB) und zwar als Inhalt eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB). Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg der Dienste des Auftragnehmers wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages seiner Mitarbeiter, Gewerbepersonen und Subunternehmen zu bedienen. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.
3. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses/des rechtlichen
Anspruchs an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbsttätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
5. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Alle Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
6. Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht.
7. Im Rahmen eines ihm erteilten Auftrages darf der Auftragnehmer nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf der Auftragnehmer den Auftrag zurückgeben.
8. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.
9. Der Auftraggeber kann jederzeit, der Auftragnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Kündigung. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar sowie auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
10. Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann der Auftragnehmer die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.
11. Kostenvoranschlage sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Die etwaige Vereinbarung einer Kostenbegrenzung (Limit) des Auftrages bedarf der schriftlichen Form.
12. Wird der Auftragnehmer infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen des Auftragnehmers zu vergiften. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergiftung des Auftragnehmers anzurechnen.
13. Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der Übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14. Anlage 1 findet Anwendung auf alle Leistungen bei deren Verrichtung Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmervbeauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, für die der Auftraggeber gemäß& Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher ist und der Auftragnehmer ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers handelt. Dadurch begründet sich eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO.
15. Anlage 2. findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die Gegenstand der Leistungsvereinbarung sind und bei deren Verrichtung beide Vertragsparteien gemeinsam Verantwortliche i. S. d. Art. 26 DSGVO sind.
16. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Besonderer Gerichtstand ist gemäß § 29 ZPO der Erfüllungsort